Urlaub mit Plus. Und mit einer ganzen Reihe an Inklusivs.
Preisübersicht für Ihren Urlaub in Algund bei Meran
2024
2025
Anzahl der Übernachtungen |
Saison A
23.03. – 28.03. 02.04. - 27.04. 22.06. – 20.07. 12.10. – 02.11. |
Saison C
28.03. – 02.04. 24.08. – 12.10. 26.12. – 06.01.25 |
Anzahl der Übernachtungen |
Saison A
01.04. – 17.04. 22.06. - 26.07. 12.10. – 02.11. |
Saison B
17.04. – 22.06. 03.08. – 24.08. |
Saison C
24.08. – 12.10. 26.12. – 06.01.26 |
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Preise & Reservierung
Die angegebenen Preise verstehen sich pro Person und Tag mit allen Maria Theresia Inklusivleistungen. Die Mehrwertsteuer ist im Preis enthalten. Die Ortstaxe (€ 2,10 pro Nacht pro Person ab 14 Jahre) ist nicht im Preis enthalten, wird vor Ort berechnet und ist auf der Rechnung separat ausgewiesen. Die Reservierung von bestimmten Zimmern und Stockwerken kann nicht garantiert werden. Wenn Sie lieber nur Übernachtung mit Frühstück wünschen, werden € 15,00 pro Tag abgezogen. Bei frühzeitiger Abmeldung des Abendessens werden ebenfalls Euro 15,- pro Person rückerstattet. Ihr Zimmer ist ab 14.00 Uhr bezugsfertig. Am Abreisetag möchten wir Sie bitten, Ihr Zimmer bis 11 Uhr freizugeben. Bei Ankunft nach 19 Uhr bitten wir um telefonische Benachrichtigung.
Viele unserer Doppelzimmer sind auch in Einzelnutzung buchbar, hierfür berechnen wir einen Aufschlag von:
20 % für den Zimmertyp „Felicitas“
30% für den Zimmertyp „Rosmarin chic“
40% für den Zimmertyp „Maria Theresia stil“
Alle unsere Zimmer & Suiten sind Nichtraucherzimmer!
Ihre Reservierung ist gültig, nachdem sie schriftlich durch Brief, Fax oder E-Mail von Ihnen übermittelt und/oder schriftlich von uns zurückbestätigt wurde.
Ortstaxe
Mit 1. Januar 2014 wurde in Südtirol die Orts- oder Kurtaxe eingeführt. Die Einnahmen aus dieser „Gemeindeabgabesteuer“ werden für den Ausbau und die Erhaltung von Infrastrukturen und Dienstleistungen sowie für die Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen eingesetzt. Die Ortstaxe wird pro Gast und Nächtigung von den Beherbergungsbetrieben eingehoben. Die Höhe dieser kommunalen Abgabe richtet sich nach der Kategorie des Betriebes, in unserem Falle € 2,10. Die Ortstaxe wird bei Abreise fällig und ist in der Rechnung gesondert ausgewiesen.